AUSZEIT - Unbezahlter Urlaub


Der Jahresurlaub ist zu kurz - man träumt von einem großen Abenteuer, einer längeren Reise?

 

Viele haben den Wunsch, mal etwas länger Urlaub zu machen, vielleicht eine große Tour durch Amerika oder Australien? Oder eine längere Wohnmobil-Reise durch Europa? Da reichen die 5-6 Wochen Jahresurlaub oft nicht aus. Aber deswegen gleich kündigen - ohne die Sicherheit, zu wissen was einen erwartet, wenn man wieder zurückkommt? Nun, man hat als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub, aber vielleicht spielt der Chef doch mit. Einfach mal fragen.

 

Wenn der Arbeitgeber zustimmt, muss man ein paar Dinge beachten: Wichtig ist , dass man sich in jedem Fall schriftlich absichert, also eine genaue Vereinbahrung mit dem Arbeitgeber darüber verfasst, wie lange die "Auszeit" sein wird  und wie die Sache mit dem lieben Geld und den ganzen Versicherungen geregelt werden soll. Entscheidend ist die Dauer des unbezahlten Urlaubs.

 

Unbezahlter Urlaub, Wohnmobilreise durch Europa

Wichtig zu wissen:


Wenn der unbezahlte Urlaub nicht länger als 4 Wochen dauert:

"Die Regelung des Fortbestehens des Beschäftigungsverhältnisses für längstens vier Wochen ist einheitlich für alle Sozialversicherungen anzuwenden. Die Versicherungspflicht besteht für die Dauer der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechung von vornherein befristet ist. Die Versicherungspflicht bleibt daher auch für einen Monat erhalten, wenn

 

> die Dauer der Arbeitsunterbrechung nicht absehbar, oder

> die Unterbrechung von vornherein auf einen Zeitraum von mehr als einem Monat befristet ist.

 

Für die Dauer des unbezahlten Urlaubs besteht mangels Arbeitsentgelt keine Beitragsbemessungsgrundlage. Für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenzen wird diese Zeit (soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird) jedoch berücksichtigt."

 

Wenn es länger als ein Monat unbezahlter Urlaub werden soll:

"Nimmt ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub, endet die entgeltliche Beschäftigung. Da während des unbezahlten Urlaubs in der Regel kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, werden für die Zeit des unbezahlten Urlaubs auch keine Sozialversicherungsbeiträge aus dem Beschäftigungsverhältnis erhoben. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch für längstens einen Monat bestehen. Wird die Monatsfrist überschritten, ist eine Abmeldung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Einzugsstelle zu senden. Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, welcher dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, dann endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats."

 

"Nach Ende des unbezahlten Urlaubs ist der Arbeitnehmer neu anzumelden. Die Anmeldung ist dabei mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung, mit dem Meldegrund "13" (Anmeldung wegen sonstiger Gründe: Anmeldung nach unbezahltem Urlaub) zu erstatten. Darüber hinaus ist in diesen Fällen eine sogenannte Unterbrechungsmeldung erforderlich, mit der der Einzugsstelle (und damit auch dem Rentenversicherungsträger) das Ende der Entgeltzahlung gemeldet wird.

Die Meldung über das Ende der Entgeltzahlung muss (statt dem Beginn des unbezahlten Urlaubs) das Ende des Monats enthalten, in dem der unbezahlte Urlaub beginnt. Die Meldung ist auch erforderlich, wenn der unbezahlte Urlaub noch im Folgemonat endet, die Monatsfrist jedoch überschritten wird. Soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird, sind keinerlei Meldungen erforderlich." (Quelle: www.haufe.de)

 

Bezüglich einer Krankenversicherung ist man mit der "Standard-Versichertenkarte - EHIC" in Europa zumindest grundsätzlich abgesichert. Rücktransporte und andere Sonderleistungen sind damit jedoch nicht abgedeckt. Hier Information über die "EHIC"

Wenn länger als vier Wochen "ausgestiegen" wird:

Kranken-Versicherung


Versicherung in Deutschland:

Rechtzeitig die Krankenkasse informieren und den richtigen Antrag für die weitere übergangslose Kranken-Versicherung stellen. Es ist dann der Versicherungsmindestbetrag zu entrichten. Im Jahr 2021 sind das je nach Krankenversicherung so um die 200,- € im Monat inkl. Pflegeversicherung (2017: 180,- €).

Wenn Einkünfte durch Rente, Selbständigkeit, Kapitalerträge, Vermietung, etc. bestehen, dann liegt der KV Mindestbeitrag zwischen 170,- und 735,- €, für die Pflegeversicherung zwischen 35,- und 160,- € (2022).

 

Bei längeren Auslandsreisen:

Wenn du für längere Zeit im Ausland bist, ist zu überlegen, ob du die "deutsche" Versicherung für die Reisezeit kündigst und lediglich eine gute Auslands-Kranken-Versicherung abschließt.

 

Unsere Auslands-Krankenversicherung: Da wir beide gesetzlich bei der Techniker-Krankenkasse versichert sind, bietet sich für uns die sehr günstige ENVIVAS-Zusatzversicherung für Langzeitreisen an. Wir zahlen pro Tag lediglich 0,89 € für das weltweite Ausland exklusive USA und Kanada. Günstiger geht es nicht: 6 Monate Auslands-Krankenschutz kosteten uns 2017 somit nur 162,- € pro Person. (2021: ca. 190,- €). Beim ADAC hätten wir 2017 ca. 241,50 € pro Person bezahlen müssen (2021: 310,- € als Mitglied).

 

Renten-Versicherung


Auch hier sind die ersten vier Wochen versichert. Informiere in jedem Fall die Rentenversicherung und lasse dich beraten. Oft macht es nicht viel Sinn, die Renten-Versicherung für den Zeitraum der Reise weiter zu zahlen. Aber das muss jeder ganz individuell entscheiden. Im Falle einer ununterbrochenen Einzahlung in das Rentensystem ist lediglich der Mindestbetrag zu entrichten!

 

2021Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro wählen.

Sonstige Versicherungen


Die Arbeitslosenversicherung ist für die Urlaubszeit ab dem zweiten Monat nicht zu entrichten.

Das mit den privaten Versicherungen muss jeder individuell entscheiden und rechtzeitig abklären.

 

Bei Auslandsreisen mit einem Kfz ist noch eine Mitgliedschaft in einem Automobil- bzw. Verkehrsklub oder ein separater Auslandsschutzbrief sinnvoll.

 

Wohnmobil-Versicherungen:

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko,

Zusatzversicherungen wie Mobilitätsversicherung, Auslandsschadenschutz, Fahrerschutz/Unfall-Vers., Eigenschuldendeckung, Sportgerätevers., Neupreisvers. Elektrogeräte, Leuchtmittelersatz, Murgang u. Lawinenvers., Hagelschäden, Neupreisersatz bei Totalschaden oder Verlust, Inhaltsversicherung, Verkehrsrecht, etc. (ob das alles sinnvoll ist?)