Übernachten im Auto


Allgemeine Info:

Das "Campen" mit dem Wohnmobil ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist in nahezu allen europäischen Ländern verboten! Zu beachten sind jedoch die jeweils landestypischen Regelungen und letztlich auch die individuelle "Duldung" der Behörden bzw. der Polizei vor Ort, wenn es um's "Freistehen" mit dem Wohnmobil geht. Mehr Info gibt es weiter unten! 

 

Es ist schon ein besonderes Gefühl, im Auto zu schlafen! Es hat für uns etwas von einer kleinen Höhle, die uns vor Wind und Wetter schützt: Man ist "draußen" und trotzdem fühlt man sich geborgen und sicher. Das Übernachten auf Camping- und offiziellen Stellplätzen für Wohnmobile bietet einem - zumindest gefühlt - deutlich mehr Sicherheit und - ganz real - wesentlich mehr Komfort und Infrastruktur als das sogenannte "Freistehen". Es ist manchmal ganz sinnvoll, nicht alleine in dubiosen Gegenden zu stehen oder auch ganz praktisch, eine Toilette, eine Dusche oder auch eine Wasser-/Stromversorgung zu haben. Es kann aber genauso anstrengend und nervend sein, wenn man viele "Camper" um sich hat, denn manchmal gibt es darunter ganz sonderbare Exemplare.

 

Was folgt, soll kein Plädoyer für das "Freistehen" sein! Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, ist das für uns eine schöne und romantische Art des Übernachtens im Auto. Man fühlt sich tatsächlich etwas "freier", wobei uns klar ist, dass sich das schnell ändern würde, wenn alle Wohnmobilisten diese Einstellung hätten. Insofern sollten wir vielleicht gar nicht so davon schwärmen. Aber man ist als Mensch immer ein Teil der Horde - auch als Tourist und Camper - und damit auch ein Teil der immer größer werdenden Probleme durch den Massentourismus, der sowohl schöne und ehemals unberührte Landschaften als auch den Charakter von vielen Sehenswürdigkeiten "kaputt macht"! Das größte Problem beim Freistehen sehe ich in der Verhaltensweise einiger Wohnmobilisten, die das freie Stehen für eine alternative Form des Campingplatzurlaubs halten: Stühle raus, Markise ausfahren, Tisch aufbauen, Radio eingeschalten und den Kohlegrill mit Würstchen belegen - herrlich! Da freut sich der Einheimische bestimmt - vor allem, wenn man auch noch seinen Dreck hinterlässt. Wir machen das bewusst anders: Kein "Camping", also kein Essen außerhalb des Autos, keinen Dreck hinterlassen, keine Störung der Nachbarn und der Natur. 

 

Wir stehen nur im öffentlichen Verkehrsraum, nie auf privaten Wiesen oder Grundstücken (es sei denn, wir haben die Erlaubnis vom Eigentümer) und auch nicht auf Feld- bzw. Waldwegen, die offiziell nicht befahren werden dürfen!

 

Für uns stellt das Freistehen aber tatsächlich eine Konfliktsituation dar. Wenn sich immer mehr Camper dämlich und rücksichtslos verhalten, wird das "Privileg des Freistehens" in den wenigen Ländern, in denen es noch möglich ist, auch bald vorbei sein. Es liegt an uns Campern, ob es noch mehr Verbote geben wird ... 

ADAC-Info zu diesem Thema, Juni 2024:

Unsere Erfahrung in 12 bereisten Europäischen Ländern


Wir waren von April bis September 2017 ein halbes Jahr in Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien unterwegs und haben in keinem Land Probleme mit dem Auffinden von "freien" Übernachtungsplätzen gehabt:

 

Das Verhältnis von Übernachtungen auf Campingplätzen und das Stehen auf Wohnmobil-Stellplätzen oder "Freistehen" war eindeutig: Wir standen zu etwa 80% auf Wohnmobil-Stellplätzen oder frei. Richtige Campingplätze suchten wir nur für wenige Nächte auf, also im Schnitt etwa einmal pro Woche. Der Grund war einzig und allein der, mal ausgiebig zu duschen und die Wäsche zu waschen. Dreimal fanden wir es ganz angenehm zwei bzw. drei Tage auf einem Campingplatz zu stehen, weil wir gesundheitlich etwas angeschlagen waren und die Infrastruktur auf einem guten Platz schon erholsam ist. Viele Campingplätze boten leider für das verlangte Geld längst nicht das, was wir erhofft hatten. Meist waren es die sanitären Verhältnisse, die uns enttäuschten, manchmal auch schockierten.

 

Das "Freistehen" stellte in allen bereisten Ländern trotz der unten aufgeführten "offiziellen" regionalen Verbote in manchen Ländern eigentlich kein Problem dar. Wichtig ist, dass man lediglich im öffentlichen Verkehrsraum und nicht gerade am schönsten Küstenabschnitt steht, keinen stört und keinen Dreck hinterlässt. Vielleicht lag es auch am unauffälligen Äußeren unseres Fahrzeugs oder daran, dass wir nicht vor dem Auto Stühle, Tisch und den (nicht vorhandenen) Holzkohlegrill aufgebaut hatten. Anders funktioniert das mit dem Freistehen nicht, sonst wird es künftig immer häufiger und zu recht eingeschränkt oder komplett verboten werden.

 

Hier noch ein kurzer Blogartikel zu diesem Thema Schlafplätze und etwas Kritisches zum "Freistehen" aus 2020.

"Freies Stehen" mit dem Wohnmobil


Ich dachte, ich sei recht erfahren in Sachen "Reisen", aber leider ändern sich mit der Zeit die Regeln! In den vergangenen drei Jahrzehnten (besonders in den 90er Jahren) bin ich schon ein wenig in der Welt herum gekommen und war mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln - darunter auch einige Camper - inklusive den Füßen unterwegs. Ich habe mich immer gut orientieren und versorgen können und die Schlafplatzsuche war nur selten ein Problem. Eigentlich war es meist recht stressfrei - ich habe da "über Nacht geparkt", wo es nicht ausdrücklich verboten war! Heutzutage ist das zumindest in Europa deutlich schwieriger geworden - es gibt aus unterschiedlichsten (und zumeist sehr sinnvollen) Gründen immer mehr Regeln, Einschränkungen und Verbote für den Reisenden. 

Ab 2017 sollte mit dem Erwerb eines "richtigen" Kastenwagen-Wohnmobils alles anders werden: Wir reisen zu zweit und wollen auf ein wenig Komfort nicht verzichten. Unser eigentlich recht unauffälliges Fahrzeug wird als Campmobil mit Sicherheit nicht so schnell erkannt wie die klassischen weißen Wohnmobile, aber zumindest aus der Nähe wird unser Kastenwagen wohl doch als Camper wegen der Klappfenster, der Markise und den Dachluken zu erkennen sein. Das bedeutet, dass Übernachten "under cover" nicht mehr ganz so einfach sein wird. Die romantische Freiheit, die man als Wohnmobilfahrer früher hatte, ist sowieso vorbei - zumindest in der Nähe der Touristen-Hot-Spots. Mittlerweile sind einfach unglaublich viel Wohnmobile und Caravangespanne überall in Europa unterwegs. Wir gehören natürlich auch dazu, deshalb können wir uns darüber eigentlich nicht beschweren!

 

Viele Kommunen in der Nähe von Sehenswürdigkeiten, besonders von schönen Küstenabschnitten, reagieren mittlerweile immer häufiger mit entsprechenden Park- und vor allem Übernachtungs-Verboten auf den riesigen Andrang der Wohnmobilisten. An immer mehr attraktiven Stränden sind die Parkplätze nur noch mit normalen PKW zu nutzen. Die Einfahrt für größere Wohnmobile wird dann oft durch sogenannte "Teppichstangen"-Höhenbegrenzungen unmöglich gemacht. Trotz all den Schikanen und Schwierigkeiten "erfährt" man eine Reise im Wohnmobil doch ganz anders, als wenn man nur in Hotels und Gasthäusern übernachtet. Campen auf Campingplätzen ist übrigens seit Längerem auch alles andere als günstig. Und schauen Sie sich mal die Preise von Wohnmobilen an - der absolute Wahnsinn!

 

Im täglichen Camperleben muss der Reisende beim Übernachten außerhalb von Campingplätzen und Stellplätzen etwas Grundlegendes beachten: Eine einmalige und möglichst unauffällige Übernachtung - manchmal auch nur zum Erhalt der Fahrtauglichkeit - wird eher toleriert als das Campen mit Aufstellen der Stühle inklusive Tisch und dem qualmenden Grill vor dem Auto. Heute ist es - insbesondere mit einem größeren und vor allem deutlich erkennbaren Wohnmobil (ich meine die "Weißen Riesen") - leider nicht mehr ganz so unproblematisch wie früher mit dem "Pennen da, wo es am schönsten ist..." Es wird eher immer stressiger und teurer. Siehe auch unten im Absatz "Es wird voll"!

 

In Europa gibt es leider keine einheitliche Regelung, sodass man sich über die Gesetzeslage in jedem einzelnen Land genau informieren muss, manchmal gibt es sogar innerhalb eines Landes unterschiedliche regionale Bestimmungen. Ich habe mal versucht, die äußerst unterschiedlichen Bestimmungen der einzelnen Länder farblich in drei Gruppen einzuteilen, damit man sich leichter einen Überblick verschaffen kann. 

 

Unser ganz persönlicher Camper Kodex:

  • Kein Befahren verbotener Wege und Straßen (insbesondere Forst- und Waldwege)!
  • Keine Übernachtung auf fremdem Privatgelände und in Schutzgebieten!
  • Kein „Camping“ mit Tisch, Stühlen, Markise und Grill beim Freistehen, im öffentlichen Verkehrsraum, auf reinen WoMo-Stellplätzen und auch in der „Natur“!
  • Abfall, Grauwasser und Chemie-Toilette nicht in der „Natur“ entsorgen, sondern in Müllcontainern und entsprechenden Entsorgungsstationen!
  • Keine Lärm- und Geruchs- und Abstandsbelästigung ("Kuschelcamper") für andere Menschen verursachen!
  • Freundlicher, höflicher und rücksichtsvoller zwischenmenschlicher Umgangston!
  • Und die Camperkollegen ansprechen, die sich nicht an die "Regeln" halten, damit die Verbote für alle Wohnmobilreisenden nicht noch schärfer werden!
Offizieller Waldparkplatz mit Picknick-Bänken in Schweden
Offizieller Waldparkplatz mit Picknick-Bänken in Schweden

"Freies Stehen": Wo wird es geduldet - wo nicht?


Wie bereits geschrieben: Das "Campen" außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in den meisten europäischen Ländern verboten! Große Unterschiede gibt es aber in der "Duldung" durch die jeweiligen Polizeibehörden. Letztlich hängt es auch von eurem individuellen Verhalten und Auftreten ab, ob es Ärger gibt, oder nicht. Die hier zu sehende Karte ist alles andere als "offiziell" - ich habe lediglich für mich persönlich mal eine Orientierung geschaffen. Obwohl Belgien, Dänemark und Portugal (drastische Verschärfung ab 01/2021*) rot gekennzeichnet sind, haben wir bislang beim "Freistehen" keine Probleme gehabt. Wir wissen jedoch von anderen Wohnmobilisten, dass sie es bitter bereut haben, keinen offziellen CP/SP aufgesucht zu haben.

 

Grün: Hier ist die Übernachtung außerhalb von Camping- bzw. Wohnmobil-Stellplätzen zumindest für eine Nacht in der Regel kein Problem. Vor Ort sind natürlich mögliche Verbotsschilder zu beachten! Besonders in der Nähe von Sehenswürdigkeiten ist das Übernachten oftmals nicht erlaubt. Auf jeden Fall vorher genau informieren!

 

Gelb: Hier wird es schon wesentlich schwieriger, ein geeignetes Plätzchen zu finden! In der Regel ist das Freistehen verboten - wird aber meist geduldet.Man muss für jedes Land (und leider auch regional) die jeweilige Gesetzeslage genau abklären, sonst kann es sehr teuer werden!

 

Rot: In diesen Ländern sollte man möglichst nicht außerhalb von ausgewiesenen Camping- und Wohnmobil-Stellplätzen übernachten. Es drohen u. U. horrend hohe Geldstrafen, theoretisch sogar Haftstrafen.


Genauere Informationen zur gesetzlichen Regelung in den einzelnen Ländern findet man z.B. beim ADAC und auf vielen einschlägigen Camperseiten im Internet, oder eben auf den Infoseiten der jeweiligen Länder. Es ist sehr mühsam und nervend, an diese Informationen zu kommen.

 


Landesspezifische Regelungen in Europa (Quelle Promobil 09/2019)

 

Belgien: Campingplätze in allen Landesteilen, insbesondere in Küstennähe, wenige Stellplätze*, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen maximal eine Nacht erlaubt.

Bulgarien: Vergleichsweise dünnes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen auch auf Privatgrund verboten.

Dänemark: Sehr dichtes Campingplatznetz, Stellplätze an Gasthäusern, Bauernhöfen und Yachthäfen, Quick-Stop-Plätze vor vielen Campingplätzen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten. Außerhalb der Hauptreisezeit hatten wir mit unauffälligem Freistehen auf 24h-Parkplätzen keine Probleme.

Deutschland: Sehr dichtes Campingplatznetz, dichtes Stellplatznetz, eine Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt, teils regionale Verbote.

Estland: Campingplätze vor allem an der Küste, keine Stellplätze, außerhalb von geschlossenen Ortschaften Übernachtung nur auf Campingplätzen erlaubt.

Finnland: Flächendeckendes Campingplatznetz, Stellplätze vorwiegend an Gasthäusern, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen nur auf Privatgrund mit Erlaubnis des Besitzers.

Frankreich: Sehr dichtes Campingplatznetz, dichtes Stellplatznetz, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen durch örtliche Vorschriften geregelt, auf Korsika ist davon generell abzuraten. Lt. französischer StVO dürfen Wohnmobile auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen (wo es nicht ausdrücklich verboten ist) bis zu 7 Tagen stehen. Ein "Campen" ist jedoch nicht gestattet (Explore France).

Griechenland: Zahlreiche Campingplätze vor allem an den Küsten, sehr wenige Stellplätze. Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Großbritannien: Sehr dichtes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen durch örtliche Vorschriften geregelt.

Irland: Flächendeckendes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen am Straßenrand verboten, örtliche Vorschriften beachten.

Italien: Sehr dichtes Campingplatznetz, dichtes Stellplatznetz vor allem in Nord- und Mittelitalien, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen für eine Nacht erlaubt, örtliche Vorschriften beachten.

Kroatien: Sehr dichtes Campingplatznetz an der Küste, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen auch auf Privatgrund verboten.

Lettland: Flächendeckendes Campingplatznetz, keine Stellplätze, außerhalb von geschlossenen Ortschaften Übernachtung nur auf Campingplätzen erlaubt, auf Privatgrund mit Erlaubnis des Besitzers gestattet.

Litauen: Campingplätze vor allem an der Küste und an Seen, keine Stellplätze, außerhalb von geschlossenen Ortschaften Übernachtung nur auf Campingplätzen erlaubt.

Luxemburg: Dichtes Campingplatznetz, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Niederlande: Sehr dichtes Campingplatznetz, viele Campingangebote an Bauernhöfen, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Norwegen: Dichtes Campingplatznetz vor allem im Süden des Landes, sehr wenige Stellplätze, beim Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen örtliche Verbote beachten.

Österreich: Flächendeckendes Campingplatznetz, Stellplätze in allen Landesteilen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten - es drohen hohe Geldstrafen und es wird häufig kontrolliert. 

Polen: Dichtes Campingplatznetz, vor allem an der Küste, sehr wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Portugal: Campingplätze vor allem in Küstennähe, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten. Jahrelang wurde das Freistehen von den Behörden geduldet! * Achtung 2021: Die Änderungen in der portugisischen Straßenverkehrsordnung sind ab dem 8.1.21 rechtsverbindlich. Das Übernachtungsverbot von Wohnmobilen außerhalb von ausdrücklich dafür vorgesehenen Plätzen wurde deutlich verschärft. Normales Parken ist wie bisher erlaubt. Eine "Übernachtung (pernoita)" liegt vor bei einem Aufenthalt in einem Wohnmobil (oder eines ähnlichen Fahrzeuges) auf einem Park-/Stellplatz zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr des folgenden Tages. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, wird mit einem Bußgeld von 60 bis 300 € belegt. Verstöße in Naturschutzgebieten werden deutlich teurer: 120 bis 600 €. Camping außerhalb der dafür eigens vorgesehenen und ausgewiesenen Plätze, sowie jede Form der Übernachtung im Freien stellt ab Januar '21 u. U. auch eine Umweltstraftat dar und kann mit einer weiteren, zusätzlichen Geldstrafe zwischen 200 und 36.000 Euro geahndet werden. 2022: Scheinbar sind die Regelungen etwas lockerer geworden. Es ist weiterhin streng verboten und wird mit hohen Geldstrafen versehen, wenn innerhalb von Natur- und Küstenschutz-Gebieten übernachtet wird. Außerhalb der Schutzgebiete darf man mittlerweile wieder auf öffentlichen Plätzen und Straßen bis zu 48 Stunden parken und auch übernachten, solange kein offizielles Verbot herrscht.

Rumänien: Campingplätze vor allem an der Küste, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Schweden: Dichtes Campingplatznetz im Süden und der Mitte des Landes, sehr wenige Stellplätze, beim Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen örtliche Verbote beachten.

Schweiz: Flächendeckendes Campingplatznetz, Stellplätze in allen Landesteilen, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Serbien: Vergleichsweise dünnes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Slowakei: Campingplätze in allen Landesteilen, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Slowenien: Campingplätze vor allem im Nordwesten des Landes, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Spanien: Sehr dichtes Campingplatznetz, wenige Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

Tschechien: Flächendeckendes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Ungarn: Flächendeckendes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

 

Übernachten im Auto - Regelung in Deutschland


Grundsätzlich ist das Übernachten in einem Fahrzeug in Deutschland nicht verboten. Insbesondere, wenn die Übernachtung der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" dient. Ein "touristisches Übernachten" im Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch generell untersagt! Ein vorsätzliches Herbeiführen einer Fahruntauglichkeit (zum Beispiel nach dem Abstellen des Fahrzeugs Alkohol trinken und dann behaupten, man sei "fahruntüchtig" und müsse übernachten) ist natürlich ebenfalls nicht zulässig. Bei Wohnmobilen ist aber auch der "Allgemeingebrauch zum Wohnen" zu beachten. Das entspricht nämlich einer sogenannten "Sondernutzung".

 

In der Straßenverkehrsordnung ist das im § 12 StVO  geregelt, wo man überall nicht parken darf. Im Abs. 4 Satz 1 die Art und Weise. Das Parken gehört also zum sog. Gemeingebrauch des Fahrzeuges und ist überall dort erlaubt, wo es nicht durch die §§ 1 Abs. 2; 12 oder 13 StVO eingeschränkt wird. In der Konsequenz ist es so, dass wir auch mit unserem Wohnmobil überall dort parken dürf(t)en, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das Übernachten bedeutet aber etwas anderes...

 

Gesetzliche Regelungen findet man zum Übernachten auf Parkplätzen in der StVO nicht, gibt es kein Verbot. Beim Wohnmobil besteht jedoch aufgrund der Nutzungsart des KFZ die Abgrenzung und Problematik zum Wohnen, was eine Sondernutzung darstellt. Bei einer einmaligen Übernachtung handelt es sich um einen Gemeingebrauch und um keine Sondernutzung. Schwierig wird es aber bei einer Urlaubsreise, denn dies ist eine Sondernutzung im Sinne von Wohnen im Auto.

 

Das bedeutet: Sofern keine Einschränkungen im Sinne der StVO vorliegen, ist das einmalige Übernachten, insbesondere zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit im öffentlichen Straßenraum in jedem Falle zulässig!

 

Es gab jedoch vereinzelt Gerichtsurteile, die das mit der Sondernutzung eines Wohnmobils zu Ungunsten der Camper auslegten. (OLG-Schleswig Holstein, 2020: "Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz")

 

Was lernen wir daraus? Beim "Freistehen" lediglich eine Nacht am ausgewählten Ort verbringen, möglichst unauffällig verhalten, keine Stühle und Tische vor dem WoMo aufstellen, keinen Dreck hinterlassen und wenn man angesprochen wird: Immer freundlich sein und darauf hinweisen, dass man weiterfährt, sobald man sich etwas erholt hat - also Übernachten und nicht Campen.

 

Zusammenfassung der Regelungen in Deutschland (Quelle: Bußgeldkatalog.org 2020)

  • Im Wohnmobil im öffentlichen Raum zu übernachten ist dann verboten, wenn es über das einmalige Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit des Fahrers hinausgeht.
  • Das Parken und einmalige Übernachten im Sinne einer "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" ist überall dort möglich, wo es nicht ausdrücklich durch die StVO oder Verkehrszeichen untersagt ist.
  • Das einmalige Übernachten wird in der Regel nicht geahndet. Handelt es sich um einen Parkverstoß bzw. um ordnungswidriges Campen, drohen Verwarn- oder Bußgelder.
  • Auszug aus dem Bußgeldkatalog fürs Wohnmobil: Einen eigenen Tatbestand hat das Übernachten mit dem Wohnmobil nicht, dennoch können Sanktionen drohen, wenn das Fahrzeug am falschen Ort abgestellt wird.
  • Die nachfolgende Übersicht zeigt mögliche Bußgelder: Wohnmobil verbotswidrig geparkt kostet mind. 10 EUR. Durch geparktes Wohnmobil andere behindert kostet mind. 15 EUR. Wohnmobil an einer engen/unübersichtlichen Stelle geparkt kostet 35 EUR ... mit Behinderung 55 EUR.
  • Je nach Bundesland: Mit Wohnmobil verbotswidrig gecampt kostet ab10 bis 200 EUR. Im Landschaftsschutzgebiet kostet ab 15 bis 1.500 EUR. Im Naturschutzgebiet - 50 bis 2.500 EUR.
  • Das Übernachten ist nur im Fahrzeug gestattet. Das Aufstellen von Möbeln gilt als Campen.
  • Einheitliche Vorschriften, die im Wohnmobil das Übernachten regeln, gibt es nicht. Diese Nutzung geht über das eigentliche Parken hinaus, was bedeutet, dass andere Vorschriften zu beachten sind. Das einmalige Schlafen zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist in der Regel zulässig. Dabei gehen die Behörden meist von einem Zeitraum von max. 10 Stunden aus. Wichtig ist, dass zwischen dem Parken zum Übernachten und dem Campen unterschieden wird. Fahrer sollten sich also nicht häuslich einrichten oder Campingmöbel aufstellen.
  • Ist das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt, gilt fürs Wohnmobil eine Gewichtsgrenze von 2,8 t. Wohnmobile, die mehr wiegen, dürfen nicht auf dem Bürgersteig abgestellt werden.
  • Mit dem Wohnmobil auf einem Parkplatz zu übernachten, ist für eine Nacht ebenfalls zulässig. Längeres Parken kann unter anderem dann gestattet sein, wenn Stellplätze durch Zusatzzeichen ausgewiesen sind. Das ist unter anderem durch die Hinweisschilder 365-67 und 365-68 oder durch den Zusatz 1010-67 dargestellt. Grundsätzlich zeigen sie zunächst an, dass Wohnmobil hier abgestellt werden dürfen.
  • Auf privaten Flächen sind das Parken von einem Wohnmobil sowie das Übernachten nur mit der Genehmigung des Eigentümers möglich. 
Legal an einem Angelteich ...
Legal an einem Angelteich ...

Augen auf bei der Parkplatzsuche!


Parkplätze, die lediglich für PKW gelten: Nach Paragraph 12, Absatz 3, 8 e der STVO (Straßenverkehrsordnung) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist. Wenn dieses weiße Zusatzschild unterhalb des blauen Parpkplatzschilds einen Pkw zeigt, ist der Fall juristisch eindeutig: Auf einem in dieser Art gekennzeichneten Parkplatz dürfen ausschließlich Pkw zum Parken abgestellt werden. Von Rechts wegen dürfen dort auch keine "kleineren Campingbusse" über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht parken, wenn es sich dabei laut Fahrzeugpapieren um ein „So. Kfz Wohnmobil" handelt. Die meisten Wohnmobile sind eben nicht als PKW sondern als "Sonder-Kfz Wohnmobil" zugelassen! Nur sehr wenige Modelle sind auch laut Zulassung ein Pkw - auch wenn "M1" unter "J" im KfZ-Schein steht. Entscheidend ist der Eintrag unter #5! Also im Zweifelsfall lieber noch mal in den Kfz-Schein schauen!

 

Ist Freistehen gefährlich?

Wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort steht mit Sicherheit! Wir schauen immer, dass wir keinesfalls auf Autobahnraststätten, in Industriegebieten und in dubiosen Gegenden stehen, in denen man sich schon beim Durchfahren unwohl fühlt. Oftmals ist es auch sinnvoll zu schauen, ob auf Parkplätzen viel Müll (besonders Flaschen alkoholischer Getränke oder benutzte Kondome - ja, man muss es ansprechen!) herumliegt. Falls ja, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um einen Treffpunkt für nächtliche Vergnügungen aller Art handelt. Ruhig schlafen kann man da in der Regel nicht. Bewährt haben sich bei uns in kleineren Ortschaften Parkplätze in ruhigen Wohnvierteln, am Friedhof oder vor Krankenhäusern, Altenheimen oder Hotels. Außerhalb von Ortschaften stehen wir lieber etwas abseits der Durchfahrtstraßen. In Großstädten hatten wir manches Mal ein ungutes Gefühl und sind dann auch nochmal umgeparkt. Die Stellplatz-App "Park4Night", die wir recht häufig nutzen, hat leider auch sehr viele Einträge und "Empfehlungen", die entweder nicht mehr existieren oder alles andere als empfehlenswert zum Übernachten sind. Eine gute Hilfe bei der Parkplatzsuche ist diese App in der Regel aber schon.

 

Grundsätzlich stehen wir mit dem Auto außerhalb von Campingplätzen möglichst so, dass wir problemlos und schnell im "Notfall" davon fahren können: Keine Außenisolierung am Fahrzeug, keine Auffahrkeile unter den Reifen, möglichst rückwärts einparken, damit nach Vorne frei ist und vor allem den Fahrersitz nicht blockieren. Auch auf eine zusätzliche Lenkradsperre verzichten wir, wenn wir im Fahrzeug sind - die kommt nur dran, wenn wir das Fahrzeug verlassen. Vorteilhaft erscheint uns unserer Variante des "Knackerschrecks" mit dem Stahlsein. Die Türen sind blockiert, aber man kann (im Gegensatz zu der Stangenvariante) noch bequem unterhalb des Kabels seine Beine platzieren und fahren! Die Autoschlüssel hängen im Heckbereich immer an der selben Stelle neben Taschenlampe und Reizgas, damit man das alles nicht erst suchen muss, wenn der "Spaß" losgehen sollte...

 

So haben wir es auf den Reisen auch empfunden: Das Camper-Verhältnis von Vollidioten zu Vernünftigen ist etwa 2:1
So haben wir es auf den Reisen auch empfunden: Das Camper-Verhältnis von Vollidioten zu Vernünftigen ist etwa 2:1

Es wird voll ...


Der Freizeitfahrzeug-Boom in Deutschland ist nach wie vor ungebrochen. Jährlich steigen die Zulassungszahlen von Wohnmobilen und Wohnanhängern. Man merkt das auch im täglichen Straßenverkehr - selbst außerhalb der eigentlich Hauptsaison. Und ganz besonders spürt man das, wenn man mit einem solchen Gefährt einen freien Stell- oder Campingplatz sucht! Diese hohen Zahlen erklären die endlos langen Wartezeiten bei Neufahrzeugen, die Tatsache, dass es eigentlich gar keinen Rabatt auf die Listenpreise gibt und natürlich in der Folge auch die enorm hohen Gebrauchtwagen-Preise! Mal schauen, wie lange dieser Trend anhält. 

 

Wo sollen die alle übernachten?

 

Zulassungszahlen 2017/2018

Zulassungsentwicklung "Freizeitfahrzeuge"

Sind wir schon zuviele - 2020?

Lästig: Kondenswasser im Auto


Beim Schlafen im nicht optimal isolierten Auto ist die Kondenswasserbildung ein großes Problem, wenn es etwas kühler und feuchter wird - ähnlich schlimm wie im Zelt. Durch die Glasflächen ist die Isolierung bescheiden und wenn dann eine gute Belüftung durch offene Fenster nicht möglich ist weil es regnet, hat man eine Feuchtraum-Wohnung. Dagegen hilft nur Lüften und Heizen! Oder die Atmung und den Rest der Körperausdünstungen einstellen.

 

Mein Tipp: Abhilfe schaffen hier die wirklich genialen Wind- und Regenabweiser für die Vordertüren aus dem KFZ-Zubehörhandel. Ich rüste in den letzten drei Jahrzehnten alle meine Autos damit aus. Es handelt sich um die Kunststoffabweiser an der Vorder- bzw. Oberkante der Türen (auf den Fotos teilweise zu erkennen). Achtet hier auf eine gute Qualität - ich benutze vom ersten Auto an die wirklich hervorragenden Abweiser aus deutscher Produktion von ClimAirAuch ein Hund (falls vorhanden) wird es einem danken, wenn Frischluft ins Auto kommt, der Regen aber draußen bleibt. Angeblich sollen auch Raucher davon profitieren ...

 

Wenn es draußen kühler wird, kann es auch sinnvoll sein, die Frontscheiben von außen abzudecken, da sich im Führerhaus des Wohnmobils in der Regel die einzigen unisolierten Scheiben befinden! Wir benutzen die Frontscheiben-Außenisolierung von Hindermann, Modell "Four Seasons" für das ganze Jahr. Sie isoliert perfekt, verhindert Kondenswasserbildung und ist mit knapp 2kg relativ leicht und klein faltbar. Sie kostet im Vergleich zu anderen Modellen auch "nur" ca. 90,- €. Bei einer Innenisolierung, die zwar praktischer ist, bleiben die Scheiben kalt und es bildet sich trotz der Isolierung Kondenswasser an der Innenseite der Scheibe. Leider kann man jedoch bei den Außenisolierungen nicht losfahren, ohne vorher auszusteigen...

Nivellierung des Campers - muss man gerade stehen?


Nicht unbedingt! Eine möglichst waagrechte Ausrichtung des Fahrzeugs wirkt sich auf das allgemeine Wohn- und Wohlgefühl aus: Schlafen, Kochen, Essen, am Tisch sitzen und selbst das Stehen im Wohnmobil. Schon klar - insbesondere das mit dem Schlafkomfort ist sehr subjektiv - für die eine muss alles perfekt sein, der andere schläft überall und in jeder Position 😉. Wenn man länger an einem Ort steht, sollte schon "alles im Lot" sein - bei spontanen Übernachtungen wird das schon schwieriger.

 

Wir haben mit dem Kauf des Fahrzeugs als "kleines Händlergeschenk" (ist sowieso alles einkalkuliert) u. a. einen 2er Satz Auffahrkeile von Thule im Wert von etwa 35 € erhalten. Inklusive Tasche beträgt das Packmaß üppige 55 x 20 x 15 cm bei 3,6 kg Gewicht. Wir fahren die Dinger seit mehr als drei Jahren mit über 250 Übernachtungen durch die Gegend und haben sie gerade dreimal benutzt. Und nur einmal war es wirklich sinnvoll! Ich mag das Herumrangieren auf den Keilen nicht und wenn man versehentlich darüber hinweg rollt, ist es für das Blech des Kotflügels auch nicht so optimal, wenn sich die Dinger im Radkasten verkeilen! Uns ist das aber zum Glück nicht passiert.

 

Nun, je länger ein Wohnmobil ist, umso sinnvoller kann der Einsatz dieser Keile sein. Bei Fahrzeugen mit Luftfederung hat man gar keinen Stress - man gleicht einfach den Luftdruck an. Bei relativ kurzen Wohnmobilen muss man aus physikalisch-mathematischen Gründen deutlich weniger Höhe ausgleichen, um mit dem Auto in die Waagrechte zu kommen. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass es in der Regel einfacher und schneller sein kann, das Auto entsprechend zu parken. Mit einer Nivellierlibelle, oder noch besser: mit einer Wasserwaagen-App für das Smartphone wissen wir immer, was Sache ist und können entsprechend rangieren. Entscheidend ist natürlich auch, ob man ein Quer- oder Längsschläferbett hat und ob man die Kopfseite frei wählen kann. Wenn das der Fall ist, hat man deutlich weniger Stress! Bei unserem Clever Tour 540 ist die Kopfposition leider vorgegeben (Kopf ist immer auf der Beifahrerseite) und deshalb muss man bei Einparken schauen, wie man sich positioniert.

 

Wir richten die Matratze aus: Die Feinabstimmung machen wir dann nicht mit dem Fahrzeug und den Keilen (was übrigens ewig dauern kann), sondern unterfüttern mit flachen Schaumstoffpolstern, die wir sowieso als Klapperschutz zwischen den Camping-Stühlen und dem Tisch haben, oder einer zusammengerollten Fleecedecke die Matratze, bis die Liegefläche ausreichend gerade ist. Das geht sehr schnell und hat insbesondere beim Freistehen (hier sind Keile sogar verboten!) den Vorteil, dass man jederzeit losfahren kann, ohne das Auto verlassen zu müssen.

  

Auffahrkeile: 

Im Zubehörhandel gibt es viele unterschiedliche Auffahrkeile und auch aufblasbare Kissen in allen Preisklassen. Für zwei Luftkissen kann man bis zu 500 € bezahlen! Auf die Kissen fährt man "platt" drauf und pumpt dann die Luftkissen auf. Das dauert ewig und anschließend schwingt das Auto leicht, wenn man sich darin bewegt oder der Wind weht! Von Vorteil sind die Besitzer von Fahrzeugen mit Luftfederung: Sie können den Luftdruck radweise so einstellen, dass das Fahrzeug gerade steht.

 

Wir haben unsere Keile bei den letzten Touren erst gar nicht mehr mitgenommen und dadurch ordentlich Platz im Gaskasten gewonnen. Wenn wir vorrangig längere Zeit auf Campingplätzen stehen wollen, würde ich sie jedoch wieder einpacken. Für's Kochen und die Schiebetür-Aktionen ist es schon ganz nett, wenn das Fahrzeug "im Wasser steht". 

 

Tipp: Wenn man ungeübt auf Auffahrkeile fährt, ist das gar nicht so ungefährlich. Wenn man versehentlich "drüberrollt" kann es zu Dellen im Radkasten kommen oder die Keile zerbrechen. Manch einer hat sich sogar die Bremsflüssigkeitsleitung oder den Additiv- bzw. Eloy/Partikelfluid-Tank unter der Fahrertür zerstört. Wir empfehlen daher, rückwärts auf die Keile zu fahren! Es gibt gute Gründe dafür:

  • Der Rückwärtsgang ist kleiner übersetzt und besser zu dosieren. Im ersten Vorwärtsgang ist es beim Schaltgetriebe gar nicht so einfach, die Stufen des Keils langsam zu erklimmen!
  • Wenn man rückwärts auf die Keile fährt kann man (je nach Seite) durch die geöffnete Fahrer-, bzw. Beifahrertür zumindest an der Vorderachse erkennen, wie weit man schon auf den Keilen steht.
  • Es hängt auch stark von den verwendeten Keilen ab, wie man damit zurecht kommt - je nach Ausführung: Stufen- bzw. Rampenkonstruktionen lassen sich "gefühlt" unterschiedlich erklimmen.

StellplatzOrdnung aus Spanien


 

"DER DEKALOG DES GUTEN AUTOVOHNWAGENER"

 

Ein Werbeprospekt mit Verhaltenshinweisen für einen Wohnmobil-Stellplatz in Chinchila de Monte Aragon, Spanien. Hier seht ihr die deutsche Übersetzung - wir haben uns natürlich exakt an diese Anweisung gehalten!

 

Jetzt aber mal ernsthaft: Manchmal ist es wirklich beschämend, wie sich viele (leider oftmals deutsche) Wohnmobilisten auf Stellplätzen verhalten. Der größte Unterschied von Stellplatz und Campingplatz ist der, dass Stellplätze vorrangig zur reinen Übernachtung dienen sollen. Das eigentliche "Campen", also das häusliche Einrichten vieler Camper vor dem Fahrzeug mit geöffneter Markise, aufgestellten Tischen und Stühlen und dem obligatorischen qualmenden Kohlegrill wird auf Stellplätzen nicht geduldet oder ist gar verboten. Leider halten sich viele Wohnmobilisten nicht daran und belegen als erstes nach ihrer Ankunft auch gleich noch den Nachbarplatz mit ihrem Hausrat und der oben genannten Wohlfühlausstattung. Dummerweise sind Stellplätze zumindest außerhalb Deutschlands recht rar und auch die Anzahl der Parkbuchten je Stellplatz ist meist überschaubar. Wir haben leider einige Male erleben müssen, dass man nahezu jeden zweiten Parkplatz nicht benutzen konnte, weil der liebe Nachbar dort anscheinend dauerhaft campierte. Dann hilft nur resolutes Auftreten und darauf bestehen, dass der belegte Platz geräumt werden soll. Freunde für einen abendlichen Schnack macht man sich so allerdings nicht ...

Diebstahl- und Einbruchsicherungen